Was eine Betriebsärztin für Ihr Unternehmen leistet
Betriebsärztinnen beraten Arbeitgeber und Beschäftigte zu Gesundheitsschutz, Arbeitsbedingungen und Prävention. Dazu gehören die Mitwirkung an Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, arbeitsmedizinische Vorsorge und die Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren im Arbeitsschutz.
Die Bestellung erfolgt durch den Arbeitgeber. Welche Betreuungsform und welcher Umfang gelten, hängt unter anderem vom zuständigen Unfallversicherungsträger, der Betriebsgröße und den vorhandenen Gefährdungen ab.
- Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
- Beratung bei Veränderungen von Arbeitsplätzen und Abläufen
- Vorsorgeplanung, ASA-Sitzungen und Präventionsmaßnahmen
- Unterstützung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
Betreuung vor Ort und Untersuchungen in Großhadern
Ein großer Teil der betriebsärztlichen Arbeit kann direkt in Ihrem Unternehmen stattfinden – zum Beispiel Begehungen, Beratungen, Abstimmungen im Arbeitsschutz und geeignete Vorsorgetermine.
Für arbeitsmedizinische Untersuchungen steht zusätzlich die Allgemeinarztpraxis in München-Großhadern zur Verfügung. Welche Termine im Betrieb und welche in der Praxis stattfinden, wird vorab passend zu Anlass, Ausstattung und betrieblichen Abläufen abgestimmt.
So beginnt die externe Betreuung
Im Erstgespräch werden Branche, Beschäftigtenzahl, Standorte, bisherige Betreuung und konkrete Anliegen erfasst. Danach erhalten Sie ein nachvollziehbares Angebot. Nach der Beauftragung werden Prioritäten, Termine und Ansprechpartner gemeinsam festgelegt.
Häufige Fragen
Muss ein Betriebsarzt schriftlich bestellt werden?
Arbeitgeber bestellen Betriebsärzte nach den Vorgaben des ASiG. Die konkrete Ausgestaltung sollte nachvollziehbar dokumentiert und auf das geltende Betreuungsmodell abgestimmt werden.
Kann eine externe Betriebsärztin die Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzen?
Nein. Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung haben unterschiedliche Aufgaben und arbeiten eng zusammen.
Bieten Sie auch einmalige Untersuchungen für Privatpersonen an?
Das Angebot richtet sich an Unternehmen und Arbeitgeber. Einzeltermine oder Selbstzahlerbescheinigungen für Privatpersonen werden nicht beworben.
Fachliche Grundlagen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und Informationen der DGUV. Maßgeblich sind die Anforderungen des jeweiligen Betriebs und Unfallversicherungsträgers.