Ab wann braucht ein Unternehmen einen Betriebsarzt?
Arbeitgeber müssen für eine angemessene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sorgen. Die konkrete Umsetzung richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger, dessen DGUV Vorschrift 2, der Zahl der Beschäftigten und den betrieblichen Gefährdungen.
Auch kleine Unternehmen sind nicht automatisch von der Betreuung ausgenommen. Je nach Voraussetzungen kommen Regelbetreuung oder alternative, anlassbezogene Modelle infrage. Eine pauschale Aussage „erst ab X Mitarbeitenden“ wäre deshalb irreführend.
- Zuständigen Unfallversicherungsträger und geltende Vorschrift klären
- Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe bestimmen
- Gefährdungsbeurteilung und besondere Anlässe berücksichtigen
- Bestellung und vereinbarte Aufgaben nachvollziehbar dokumentieren
Wovon hängen die Kosten ab?
Kosten entstehen nicht ausschließlich pro Beschäftigtem oder Untersuchung. Relevant sind unter anderem Grundbetreuungszeiten, betriebsspezifischer Bedarf, Anzahl und Lage der Standorte, Gefährdungen, notwendige Vorsorge, Begehungen, Besprechungen und Reiseaufwand.
Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Unternehmen ein transparentes Angebot. Grundbetreuung und zusätzliche Vorsorgeleistungen werden nachvollziehbar voneinander abgegrenzt.
Häufige Fragen
Gibt es einen festen Preis pro Mitarbeiter?
Ein Preis pro Beschäftigtem kann ohne Kenntnis von Branche, Gefährdungen und Betreuungsmodell irreführend sein. Das Angebot wird deshalb anhand der tatsächlichen Anforderungen erstellt.
Braucht ein Betrieb mit nur wenigen Beschäftigten Betreuung?
Grundsätzlich sind auch Kleinbetriebe in die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung einbezogen. Das konkrete Modell ergibt sich aus den Regelungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Wer trägt die Kosten?
Die Organisation und Finanzierung der gesetzlich erforderlichen betrieblichen Betreuung ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Fachliche Grundlagen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und Informationen der DGUV. Maßgeblich sind die Anforderungen des jeweiligen Betriebs und Unfallversicherungsträgers.