Vorsorge richtig organisieren

Arbeitsmedizinische Vorsorge für Unternehmen

Arbeitsmedizinische Vorsorge soll arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren früh erkennen und Beschäftigte individuell beraten. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung.

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterscheiden

Pflichtvorsorge muss bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend regelmäßig veranlasst werden. Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber bei festgelegten Gefährdungen anbieten. Wunschvorsorge ist Beschäftigten auf ihren Wunsch zu ermöglichen, sofern ein Gesundheitsschaden aufgrund der Arbeitsbedingungen nicht ausgeschlossen werden kann.

Vorsorge ist nicht mit einer Eignungsbeurteilung gleichzusetzen. Bei der Vorsorge stehen Beratung und die Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit im Mittelpunkt; Eignungsfragen benötigen eine eigene Rechtsgrundlage.

  • Vorsorgeanlässe aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten
  • Beschäftigte fristgerecht informieren und Termine ermöglichen
  • Vorsorgekartei führen, ohne medizinische Befunde zu erhalten
  • Erkenntnisse anonymisiert für den betrieblichen Gesundheitsschutz nutzen

Was bedeuten G25, G37 und G42 heute?

Bezeichnungen wie G25, G37 oder G42 werden weiterhin häufig gesucht und umgangssprachlich verwendet. Sie stammen aus den früheren DGUV-Grundsätzen. Seit 2022 gelten die neu strukturierten „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“.

G25 wurde typischerweise mit Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten verbunden, G37 mit Bildschirmarbeit und G42 mit Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die alte Nummer allein begründet jedoch keine Untersuchungspflicht. Entscheidend sind aktuelle Rechtsgrundlage, Gefährdungsbeurteilung und der konkrete Vorsorge- oder Eignungsanlass.

Häufige Fragen

Erfährt der Arbeitgeber medizinische Untersuchungsergebnisse?

Nein. Der Arbeitgeber erhält eine Vorsorgebescheinigung, aber keine Diagnosen oder individuellen medizinischen Befunde. Die ärztliche Schweigepflicht bleibt bestehen.

Wie oft muss Vorsorge stattfinden?

Fristen hängen vom Vorsorgeanlass und den einschlägigen arbeitsmedizinischen Regeln ab. Sie werden nicht pauschal allein anhand einer früheren G-Nummer festgelegt.

Wo finden Vorsorge und Untersuchungen statt?

Je nach Anlass und erforderlicher Ausstattung können Termine im Unternehmen oder in der Allgemeinarztpraxis in München-Großhadern stattfinden. Den geeigneten Ort stimmen wir vorab fachlich und organisatorisch ab.

Fachliche Grundlagen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und Informationen der DGUV. Maßgeblich sind die Anforderungen des jeweiligen Betriebs und Unfallversicherungsträgers. Ergänzend: aktuelle DGUV Empfehlungen.

Zuletzt redaktionell bearbeitet: 14. August 2026

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